Sollten Sie keine Beschwerden haben, kann eine physiotherapeutische Behandlung präventiv erfolgen um Pathologien, Verletzungen und Beschwerden vorzubeugen.
Eine ärztliche Überweisung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Somit ist eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse im Regelfall jedoch auch ausgeschlossen.
Präventionsprogramme (zB SVS-hunderter) können jedoch für präventive Physiotherapie genutzt werden. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.