Verordnung, Bewilligung und Kostenrückerstattung

Präventive Physio:

Sollten Sie keine Beschwerden haben, kann eine physiotherapeutische Behandlung präventiv erfolgen um Pathologien, Verletzungen und Beschwerden vorzubeugen.

Eine ärztliche Überweisung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Somit ist eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse im Regelfall jedoch auch ausgeschlossen.

Rehabilitative Physio:
Nachdem ihr Arzt Ihnen einen Verordnungsschein für Physiotherapie (Einzelheilgymnastik) ausgestellt hat, können Sie ihre Therapie beginnen.

Zeitnah sollten Sie, wenn Sie eine Kostenrückerstattung anstreben, eine Bewilligung des Verordnungsscheins bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Nach erfolgreicher Bewilligung ist es möglich die gesammelten Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Je nach Kasse können die Kosten, dem Tarif entsprechend, rückerstattet werden.
Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, können Sie den restlichen Betrag gegebenenfalls refundiert bekommen.